§2 Mitgliedschaft: Beginn, Ende
Der T.V. Mülheim/Ruhr-Eppinghofen 1900 e.V. hat seinen Sitz in Mülheim/Ruhr. Er bezweckt die Pflege und Förderung des Sportes in seiner den ganzen Menschen umfassenden Vielseitigkeit, vor allem innerhalb der Jugend. Die Jugend verwaltet sich selbst. Die Tätigkeit des Vereins ist ausschließlich und unmittelbar, gemeinnützig und nicht auf den wirtschaftlichen Gewinn eingerichtet. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Niemand darf durch die Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch Vergütungen, begünstigt werden. Parteipolitische, konfessionelle und rassistische Bestrebungen sind ausgeschlossen. Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen.
Jeder der an der Verfolgung der Vereinsziele mitzuwirken bereit ist, kann Mitglied des Vereins werden. Die Mitgliedschaft wird mit der Aufnahme in den Verein erworben. Zu diesem Zweck ist ein schriftlicher Antrag (Aufnahmeschein) an den Vereinsvorstand zu richten, der über die Aufnahme entscheidet. Die Mitgliedschaft endet mit dem Austritt, dem Ausschluß oder dem Tod. Der Austritt ist dem Vereinsvorstand schriftlich mitzuteilen und ist nur nach jährlicher Mitgliedschaft (Geschäftsjahr = Kalenderjahr) möglich. Die Kündigung muß spätestens 6 Wochen vor Jahresende vorliegen. Bei Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes, z.B. schwere Schädigung des Zweckes oder Ansehens des Vereins, kann ein Mitglied durch den Ältestenrat ausgeschlossen werden. Vor der Entscheidung ist dem Mitglied, das ausgeschlossen werden soll, Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben. Gegen die Entscheidung des Ältestenrat ist innerhalb einer Frist von 4 Wochen seit Mitteilung des Ausschlusses eine Berufung an den engeren Vorstand und technischen Ausschuß möglich. Dieser entscheidet endgültig. Bis zu dessen Entscheidung bleibt es beim Entschluß des Ältestenrates. Mit dem Ende der Mitgliedschaft erlöschen die aus der Mitgliedschaft entspringenden Rechte.
Die Mitglieder haben einen Mitgliedsbeitrag zu zahlen, der durch die Hauptversammlung festgesetzt wird. Der Beitrag muß bis Ende des zweiten Quartals des laufenden Geschäftsjahres entrichtet sein. Bezahlt ein Mitglied zwei Jahre lang seinen Beitrag nicht, werden diese Zahlungsrückstände im Auftrage des geschäftsführenden Vorstandes eingeklagt und dem Mitglied die Mitgliedschaft rückwirkend zum Ende des letzten Geschäftsjahres vereinsseitig gekündigt. Auf schriftlichen Antrag kann eine monatliche Zahlung gewährt werden.
Der Verein verwaltet sich durch:
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- den Vorstand
- die Hauptversammlung
- den Vereinsjugendtag
- den Ältestenrat
Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem Geschäftsführenden oder Engerem und dem technischen Ausschuß.
Der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der 1. Kassierer und der Geschäftsführer bilden derart den geschäftsführenden Vorstand, daß jeweils 2 von ihnen gemeinsam den Verein vertreten.
Dem engeren Vorstand gehören an: 1. Vorsitzender und Stellvertreter, 1. Kassierer und Stellvertreter, Geschäftsführer, Sportwart, Pressewart, Sozialwart und 1. Vorsitzende und Stellvertreter des Jugendausschusses.
Dem technischem Ausschuß gehören an: Sportwart (als Vorsitzender), die Obleute der betriebenen Sportarten, die Jugendwarte des Jugendausschusses.
Im falle eines vorzeitigen Ausscheidens eines Vorstandsmitgliedes bestellt der Vorstand einen Vertreter. Dies gilt nicht für den Jugendausschuß, er bestellt nach der Jugendordnung.
Die Wahl eines Vorstandmitgliedes hat solange Gültigkeit, bis die vorgenannten freiwillig zurücktreten oder die Hauptversammlung eine Neuwahl vornimmt.
Jahreshauptversammlung: Alle 2 Jahre und zwar innerhalb des 1. Quartals des Kalenderjahres findet die Jahreshauptversammlung statt. Die Einladungen hierzu sind 2 Wochen vorher durch die Mülheimer Presse oder durch persönliche Rundschreiben an die Mitglieder herauszugeben, mit Angabe der Tagesordnung.Die Tagesordnungspunkte sind in der Regel: Berichte des Vorstandes, der Kassenprüfer, Entlastung des Vorstandes, Neuwahl des Vorstandes, des Ältestenrates, der Kassenprüfer, Genehmigung des Haushaltsplanes, Festsetzung der Beiträge und die Bestätigung des Jugendausschusses. Der Vereinsvorsitzende oder sein Stellvertreter leiten die Versammlung. Über die Versammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und einem Schriftführer zu unterzeichnen ist. Gefaßte Beschlußfassung ist die Mehrheit der erschienenen Mitglieder, stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Ehrenmitglieder sind stimmberechtigt.
Außerordentliche Hauptversammlung: In Besonderheit, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, kann durch den Vereinsvorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden. Auf schriftlichen Antrag von ¼ der stimmberechtigten Mitgliedern hat der Vorstand ebenfalls eine solche einzuberufen. Die Mitglieder sind hierzu spätestens 1 Woche vorher schriftlich, bei Angabe der Tagesordnung, einzuladen. Im übrigen gilt das zu § 6a) Gesagte sinngemäß.
Der Ältestenrat besteht aus 3 Ehrenmitgliedern und 2 Ersatzleuten, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Sie sollen nicht dem Vorstand angehören. Der Vorsitzende des Ältestenrates wird durch diesen selbst gewählt. Zu den Obliegenheiten des Ältestenrates gehören: Zuerkennung von Ehrungen, Schlichtung von Streitigkeiten, Durchführung von Ehrenverfahren.
Der Vereinsjugendtag regelt sich durch die Jugendordnung des Vereins.
Eine Satzungsänderung sowie eine Auflösung des Vereins können nur in einer Hauptversammlung beschlossen werden. Voraussetzung ist drei Viertel Stimmen der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder. Das nach Auflösung des Vereins und nach Beendigung der Liquidation verbleibende Vermögen fällt an die Jugend des Mülheimer Sportbundes (MSB) der Stadt Mülheim/Ruhr, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, sportliche Zwecke zu verwenden hat.
Die Satzung in vorstehender Fassung wurde in der Mitgliederversammlung am 04.03.2004 beschlossen. Sie tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Sie ist die Anlage zum Protokoll über die Mitgliederversammlung vom 04.03.2004.
Mülheim an der Ruhr, den 04. März 2004
Manfred Walter (1. Vorsitzender)
Torsten Hennecke (2. Vorsitzender)
Rolf Hennecke (Geschäftsführer)
Cornelia Giesen (Kassenwartin)
